Operative Bedingungen der Thermologistic Frankfurt GmbH

Die nachstehenden Operativen Bedingungen ergänzen die AGB der Thermologistic Frankfurt GmbH

1. Temperaturgeführte Transporte

a) Kühl-LKW müssen eine zum Zeitpunkt des Transportes gültige FRC-Abnahme des Trailers vorweisen können.

b) Das Original des gültigen ATP-Zertifikates muss während des Transportes mitgeführt werden

c)  

  • Mit einem Temperaturschreiber ausgerüstet sein.
  • Abschließbar sein.
  • Und über die für den Transport notwendige Ladungssicherung verfügen.

d) Gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 37/2005 DER KOMMISSION vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitten in Beförderungsmitteln sowie Einlagerung sind elektronisch und/oder analog aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens 24 Monate archiviert werden und auf Aufforderung der Thermologistic Frankfurt GmbH innerhalb von 24 Std. unentgeltlich ausgehändigt werden.

2. Ausstattungsbezogene Hygiene-und Lebensmittelsicherheit

Alle Trailer müssen besenrein, innen trocken, sowie frei von Gerüchen und Rückständen sein.

3. Arbeitssicherheit, Zuverlässigkeit und allgemeine Anforderungen

a) Bei Be- und Entladungen sind fluoreszierende Sicherheitswesten und Sicherheitsschuhe zu tragen.

b) Die Einhaltung der jeweiligen Lebensmittelstandards sind einzuhalten. Ein Hygieneverständnis wird ebenfalls vorausgesetzt.

c) Die Mitnahme von Anhaltern und/oder Haustieren ist untersagt.

4. Temperaturgeführte Transporte

a) Kühl-Trailer sind mindestens eine Stunde vor Verladung auf die Transporttemperatur vorzukühlen.

b) Der Vorkühl-Prozess muss durch den Temperaturschreiber dokumentiert werden.

5. Be-und Entladevorgänge; Beschädigungen

a) Die Be-und Entladungen sind vom Fahrer zu beaufsichtigen. Ist dies Unmöglich ist die Thermologistic Frankfurt GmbH sofort zu informieren und auf Weisung zu warten.

b) Der Fahrer hat bei Beladung auf eine betriebssichere Verladung unter Berücksichtigung der zu ladenden Anzahl von Lademitteln und des Bruttogewichts zu achten.

c) Werden bei der Be- und Entladung folgende Qualitätsmängel festgestellt, ist der Vorgang sofort zu unterbrechen, die Thermologistic Frankfurt GmbH zu informieren und auf Weisung zu warten.

  • Sichtbare Beschädigungen an der Ware oder den Lademitteln
  • Verschmutzung der Ware
  • Mangelhafte Verpackung und/oder Sicherung der Ware

d) Werden weder bei der Be- noch Entladung Mängel festgestellt, bestätigt der Fahrer durch eine Unterschrift auf dem Lieferschein oder CMR- Frachtbrief, dass die Ware in einem ordnungsgemäßen Zustand sowie mengenmäßig korrekt übernommen und zugestellt wurde.

6. Ladungssicherung

Die Ladung ist gegen jedes Verrutschen/Kippen, etc. zu sichern. Erscheint die Ladung trotzdem noch instabil ( z.B. durch Stapelung von Lademitten) ist die Thermologistic Frankfurt GmbH unverzüglich zu informieren und auf weitere Weisung zu warten. Die Kühl- Trailer sind gegen den Zugriff Dritter zu sichern.

7. Anweisungen Dritter

Anweisungen Dritter, wie z.B. Lieferanten/Beladestellen oder Empfänger/Entladestellen, die im Widerspruch zu unseren AGB stehen, sind nur nach Rücksprache mit uns Folge zu leisten.

8. Umladung/Beiladung/LTL-Transportaufträge

a) Aufträge der Thermologistic Frankfurt GmbH dürfen nur umgeschlagen oder umgeladen werden, wenn dies im Einzelfall vorher schriftlich mit Thermologistic Frankfurt GmbH vereinbart wurde.

b) Jede Konsolidierung/Optimierung/Beiladung muss vorher mit der Thermologistic Frankfurt GmbH schriftlich vereinbart sein.